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Über diese Seite

Die Idee zu dieser Seite entstand aus der erstaunlich starken Resonanz, die meine Artikelreihe im Fachmagazin „Projekt Information” auslöste. Bereits seit längerer Zeit hatte ich mich in meiner Eigenschaft als unabhängiger Versicherungsmakler – angestoßen durch zahlreiche Gespräche im Kunden-, aber auch Freundeskreis – mit der Frage beschäftigt, was im aktuellen Versicherungsmarkt für Menschen mit schweren oder chronischen Vorerkrankungen überhaupt noch möglich ist.

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Für welche Versicherungen HIV oder AIDS keine Rolle spielt

Nicht in allen Bereichen bedeutet HIV eine Erschwernis für den Abschluss von Versicherungen. Was man dazu wissen sollte.

Grundsätzlich keine Probleme mit einer bestehenden HIV-Infektion gibt es im so genannten Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso wenig ist HIV von Bedeutung beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Kranken­versicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, ist der HIV-Status nicht von Interesse.

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Erwerbsunfähigkeit: jetzt trotz HIV oder AIDS versicherbar

Seit Januar 2011 bietet erstmals ein Lebensversicherer in Deutschland Schutz durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die auch für HIV- / AIDS-Betroffene abschließbar ist. Voraussetzung ist nur, dass noch keine Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit besteht und dass in der Vergangenheit noch kein Antrag auf Abschluss einer entsprechenden Versicherung abgelehnt wurde.

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Private Unfallversicherung trotz HIV oder AIDS


Da HIV-positiven Menschen nach heutigem Stand der Neuzugang zu Berufsunfähigkeitsversicherungen versperrt ist, bleiben als „etwas tiefer hängende Auffangnetze”  zum Schutz vor Einkommenseinbußen durch Invalidität nur die Unfallversicherung und neuerdings auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung trotz HIV oder AIDS.

Die private Unfallversicherung ist dabei aufgrund ihres Schutzumfangs die „kleinste”, mit Abstand aber auch die preisgünstigste Lösung und kann aufgrund ihrer anderen Leistungsdefinitionen sogar bei vorhandener Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung gelegentlich eine interessante Ergänzung darstellen. Auch hier allerdings werden von den meisten Anbietern am Markt Gesundheitsfragen gestellt, und beim Thema HIV steht ein Antrag bei den meisten Anbietern unter keinem guten Stern – mit Ausnahmen.

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