Nicht in allen Bereichen bedeutet HIV eine Erschwernis für den Abschluss von Versicherungen. Was man dazu wissen sollte.

Grundsätzlich keine Probleme mit einer bestehenden HIV-Infektion gibt es im so genannten Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso wenig ist HIV von Bedeutung beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Kranken­versicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, ist der HIV-Status nicht von Interesse.

Für zahlreiche Versicherungen ist der HIV-Status vollkommen irrelevant. Solche Verträge können also problemlos online in einem Tarifrechner verglichen und auch direkt abgeschlossen werden.
Als kostenloses Serviceangebot finden Sie eine Zusammenstellung solcher Tarifrechner unter folgendem Link:

www.mysurance.de