Der Bereich Krankenversicherungen und HIV ist zweifellos eines der komplexesten Themen, das man behandeln kann. Zum Start können hier daher nur ein paar allgemeine erste Bemerkungen gemacht werden, im Laufe der Zeit werden verschiedene Aspekte dann in einzelnen Beiträgen aufgegriffen werden.

Grundsätzlich muss aktuell gesagt werden: Nach einem HIV-positiven Testergebnis ist für die Vollversicherung der Weg ins System der Privaten Krankenversicherung (PKV) versperrt. Wer dennoch aufgrund der allgemeinen Versicherungspflicht und seiner früheren Zugehörigkeit zum privaten Zweig der Krankenversicherung in die PKV muss, dem bleibt leider nur der Basistarif seines letzten Krankenversicherers. Dabei scheint trotz des vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Annahmezwangs in der Praxis jedoch einiges im Argen zu liegen – es ist daher vielleicht sogar erforderlich, sich Rechtsrat zu suchen.

 

Wer noch einigermaßen neu in einem privaten Krankenversicherungsvertrag ist und ein positives HIV-Testergebnis erhält, muss leider damit rechnen, vom Versicherer mit dem Vorwurf der so genannten „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht” konfrontiert zu werden. Denn die an sich begrüßenswerte Möglichkeit anonymer HIV-Tests und die manchmal vergleichsweise lange Zeit, in der keine Behandlungen notwendig sind, führt in der Versicherungswelt natürlich zu der schwierigen Situation, dass ein HIV-Betroffener theoretisch bei den Gesundheitsfragen mogeln kann (da zu diesem Zeitpunkt noch nichts aktenkundig ist) und sich vielleicht auch eine ganze Weile Arztbesuche erspart. Da private Krankenversicherer sich dieses Umstands bewusst sind, werden sie bei HIV-positiven Tests oder HIV-typischen Behandlungsmaßnahmen innerhalb der Anfangszeit (teilweise sogar nach anderthalb Jahren) einer neuen Vollversicherung möglicherweise versuchen, mit dieser Argumentation aus dem Vertrag auszusteigen. Wer in gesunden Tagen daher eine Vollversicherung abschließt, sollte daher frühzeitig einen negativen HIV-Test aktenkundig machen, um diesem Problem vorzubeugen. Anderenfalls sollte vor Einreichung der ersten Belege mit HIV-Bezug an den Krankenversicherer diese Problematik mit den behandelnden Ärzten und mit dem Hausarzt besprochen werden. Evtl. kann auch hier ein Rechtsrat vorab nicht schaden.

 

Gesetzlich Krankenversicherte sind hier in einer angenehmeren Position, denn das gesetzliche System kennt die Problematik der Gesundheitsfragen nicht. Allerdings sind die Türen für private Zusatzversicherungen nach einem HIV-positiven Ergebnis ebenfalls fast vollständig verschlossen. Nur in den Anträgen reiner Zahnzusatzversicherungen gibt es die Frage nach HIV nicht, da dieses Gesundheitsmerkmal für Zahnleistungen unerheblich ist.

Aktuell bieten jedoch zwei Gesellschaften am deutschen Markt kleine Zusatzversicherungen an, die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können: diese leisten entweder für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, bieten eine moderates zusätzliches Krankentagegelde an oder ermöglichen die freie Krankenhauswahl.

Weitere Informationen erhalten Sie natürlich gerne auf Anfrage.