Hinweis: Dieser Artikel wurde nach entsprechenden Informationen im März zunächst archiviert. Es besteht jedoch aktuell doch noch Zugang zu diesem Tarif – bitte sprechen Sie uns bei Interesse darauf an!

Neben dieser Lösung bestehen für den Bereich der Invaliditäts- bzw. Arbeitskraftabsicherung aktuell nur Kollektivlösungen über Arbeitgeber (siehe Neue Chancen in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ein Arbeitgeber ermöglichen kann), eine Leistungsstarke Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung (siehe Private Unfallversicherung trotz HIV oder AIDS) sowie ergänzend der freie Vermögensaufbau zur Vorsorge. 

Seit Januar 2011 bietet erstmals ein Lebensversicherer in Deutschland Schutz durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die auch für HIV- / AIDS-Betroffene abschließbar ist. Voraussetzung ist nur, dass noch keine Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit besteht und in der Vergangenheit noch kein Antrag auf Abschluss einer entsprechenden Versicherung abgelehnt wurde.


Der Versicherer verzichtet auf den sonst üblichen Katalog von Gesundheitsfragen.

Mit den zwei Fragen, ob

(1.) Sie bereits erwerbsunfähig bzw. pflegebedürftig sind oder einen Antrag gestellt haben und ob 

(2.) schon einmal ein Antrag auf Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/‑unfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt wurde,

ist die Risikoprüfung im Antrag erledigt. Wichtig: Eine so genannte Voranfrage bei Versicherern, ob Versicherbarkeit z. B. gegen Berunfsunfähigkeit möglich wäre, ist kein Antrag und daher auch bei negativer Auskunft keine Ablehnung.


 

Versicherbar ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente von maximal 1.000 Euro monatlich, die durch Nachversicherungsgarantien oder Einschluss einer Beitragsdynamik auf bis zu 1.250 Euro erhöht werden kann.

Es handelt sich aber um keine Berufsunfähigkeitsversicherung (eine solche bleibt, außer evtl. über den Arbeitgebeber, siehe oben, Diabetikern leider weiterhin versperrt): versichert ist also nicht die Fähigkeit, den konkreten eigenen Beruf ausüben zu können, sondern generell wenigstens noch drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsleben teilzunehmen. Ebenfalls als Leistungsfall gilt der Eintritt von Pflegebedürftigkeit oder Demenz.

 

Als „Preis″ für die deutlich erleichterten Gesundheitsfragen ist der Tarif mit einer anfänglichen Wartezeit ausgestattet: Tritt in den ersten fünf Jahren eine Erwerbsunfähigkeit ein, die nicht Folge eines Unfalls ist, werden die bisher gezahlten Beiträge zurückerstattet und der Vertrag beendet. Ab dem sechsten Jahr besteht vollwertiger Erwerbsunfähigkeitsschutz.

 

Das Mindesteintrattsalter liegt bei 15 Jahren, das Höchsteintrittsalter bei 57 Jahren, die maximale Laufzeit des Vertrages (und Rentenzahlung) reicht bis zum 67. Lebensjahr. Zum Ablauf der Erwerbsunfähigkeitsversicherung garantiert der Versicherer jedoch die Möglichkeit, unabhängig vom Gesundheitszustand eine zusätzliche Pflegerentenversicherung von bis zu 2.000 Euro monatlich gegen Einmalbeitrag abzuschließen.

Das Bedingungswerk kann für eine Elementarvorsorge vor dem Hintergrund der deutlich erleichterten Gesundheitsprüfung als aktuell und gut bezeichnet werden.